Lichtmessung und -analyse

Die sachkundige – und somit u.U. gerichtssichere – Ermittlung von Beleuchtungsniveaus hat in der Praxis zumeist zwei Hintergründe: Entweder die Messung und Bewertung des Status Quo oder die Überprüfung bzw. der Nachweis zugesicherter (Spektral-) Eigenschaften

„Lichtverschmutzung“ durch ungewünschte Lichtspektren

In erster Linie in der Chip-Fertigung aber auch bei pharmazeutischen Anwendungen kommt es auf die strikte Einhaltung definierter Lichtspektren an. Genügte es in der Vergangenheit oft, UV-freies Licht (>400 Nanometer) zu liefern, ist heutzutage teileweise ein Spektrum oberhalb von 620 Nanometern gefordert. Das verbleibende für den Menschen wahrnehmbare Licht (bis ca. 700 Nanometer) lässt wenig Spielraum zur Erreichung einer Mindesthelligkeit.

Um derart sensible Prozesse / Spektren zu gewährleisten, sind Spektralmessungen vor Ort sinnvoll, da selbst kleinste „Verunreinigungen“ durch Tages- oder Kunstlichteinfall, z.B. auch durch Displays, Prozesse oder Produkte nachhaltig beeinträchtigen oder sogar zu komplettem Ausschuss führen können.

Spektralanalyse vor Ort

Immer häufiger geht es bei Messungen vor Ort nicht um die Bewertung der Beleuchtungsstärke, sondern um die Ermittlung der spektralen Lichtverteilung

Weitere Anwendungs­gebiete